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   BGH, 05.10.2022 - StB 41/22   

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https://dejure.org/2022,28736
BGH, 05.10.2022 - StB 41/22 (https://dejure.org/2022,28736)
BGH, Entscheidung vom 05.10.2022 - StB 41/22 (https://dejure.org/2022,28736)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 2022 - StB 41/22 (https://dejure.org/2022,28736)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 112 StPO
    Fortdauer der Untersuchungshaft (dringender Tatverdacht; Fluchtgefahr; Schwerkriminalität; Verhältnismäßigkeit unter Berücksichtigung der konkreten Straferwartung; Beschleunigungsgebot in Haftsachen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • IWW

    § 211 StGB, § ... 212 StGB, §§ 8, 9, 10, 11, § 12 VStGB, § 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB, § 304 Abs. 1, 4 Satz 2 Halbsatz 2 Nr. 1, § 306 Abs. 1 StPO, § 112 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 154a Abs. 2 StPO, § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO, § 57 Abs. 1 StGB, § 112 Abs. 3 StPO, § 116 StPO, § 120 Abs. 1 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft; Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland; Haftgründe der Fluchtgefahr und der Schwerkriminalität

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft; Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland; Haftgründe der Fluchtgefahr und der Schwerkriminalität

  • datenbank.nwb.de
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 02.11.2016 - StB 35/16

    Haftgrund der Fluchtgefahr (durch Verurteilung konkretisierte Straferwartung als

    Auszug aus BGH, 05.10.2022 - StB 41/22
    Die statthafte und auch im Übrigen zulässige (§ 304 Abs. 1 und 4 Satz 2 Halbsatz 2 Nr. 1, § 306 Abs. 1 StPO) Beschwerde des Angeklagten "gegen den Haftbefehl des Oberlandesgerichts Düsseldorf in der Gestalt des Haftfortdauerbeschlusses vom 31.05.22" ist dahin auszulegen, dass sie sich gegen den Haftfortdauerbeschluss des Staatsschutzsenats vom 31. Mai 2022 als die zuletzt ergangene den Bestand des Haftbefehls betreffende Haftentscheidung (s. dazu etwa BGH, Beschluss vom 2. November 2016 - StB 35/16, juris Rn. 6; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 117 Rn. 8 mwN) richtet, wenngleich dieser kein Haftbefehl des Oberlandesgerichts, sondern derjenige des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs zugrunde liegt.

    Nach der Verurteilung hat sich die Straferwartung auf die verhängte Freiheitsstrafe konkretisiert (vgl. BGH, Beschluss vom 2. November 2016 - StB 35/16, juris Rn. 9).

  • BGH, 30.05.2018 - StB 12/18

    Fortdauer der Untersuchungshaft nach mehr als zwei Jahren und vier Monaten

    Auszug aus BGH, 05.10.2022 - StB 41/22
    b) Der dringende Tatverdacht, den der Angeklagte nicht beanstandet, wird durch das verurteilende Erkenntnis hinreichend belegt (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 8. Januar 2004 - StB 20/03, BGHR StPO § 112 Tatverdacht 4; vom 30. Mai 2018 - StB 12/18, NStZ-RR 2018, 255 mwN).

    Eine Aussetzung der Vollstreckung des Strafrests zur Bewährung (zu deren Berücksichtigung im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung s. etwa BGH, Beschlüsse vom 22. Oktober 2012 - StB 12/12, NJW 2013, 247 Rn. 17; vom 30. Mai 2018 - StB 12/18, NStZ-RR 2018, 255) verstieße - hypothetisch betrachtet, wie dargestellt - ebenfalls gegen das Sicherungsinteresse der Allgemeinheit.

  • BGH, 08.01.2004 - StB 20/03

    Haftbefehl gegen El Motassadeq bleibt bestehen

    Auszug aus BGH, 05.10.2022 - StB 41/22
    b) Der dringende Tatverdacht, den der Angeklagte nicht beanstandet, wird durch das verurteilende Erkenntnis hinreichend belegt (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 8. Januar 2004 - StB 20/03, BGHR StPO § 112 Tatverdacht 4; vom 30. Mai 2018 - StB 12/18, NStZ-RR 2018, 255 mwN).
  • BVerfG, 17.01.2013 - 2 BvR 2098/12

    Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz;

    Auszug aus BGH, 05.10.2022 - StB 41/22
    Die 48 Sitzungstage umfassende Hauptverhandlung hat zwar etwas über ein Jahr beansprucht, so dass sich insgesamt ein Schnitt von knapp unter einem Sitzungstag pro Woche errechnet (zu diesem Erfordernis s. etwa BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2013 - 2 BvR 2098/12, StV 2013, 640 Rn. 39 ff.; BGH, Beschluss vom 21. April 2016 - StB 5/16, NStZ-RR 2016, 217 f.; jeweils mwN).
  • BGH, 21.09.2020 - StB 28/20

    Kriegsverbrechen gegen Personen durch schwerwiegend entwürdigende oder

    Auszug aus BGH, 05.10.2022 - StB 41/22
    Dies hat bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Haftfortdauer Berücksichtigung zu finden, ohne dass hierzu eine Bewertung des Verhaltens als nicht sachdienlich erforderlich wäre (BGH, Beschluss vom 21. September 2020 - StB 28/20, juris Rn. 49 mwN).
  • BGH, 20.04.2022 - StB 16/22

    Notwendige Begründung eines Nichtabhilfebeschlusses bei Haftbeschwerde während

    Auszug aus BGH, 05.10.2022 - StB 41/22
    Zum anderen kommt dem Oberlandesgericht, das allein einen unmittelbaren Eindruck vom Angeklagten aus der Hauptverhandlung gewonnen hat, hinsichtlich einer hypothetischen vorzeitigen Haftentlassung ein Beurteilungsspielraum zu (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2022 - StB 16/22, NStZ-RR 2022, 209 mwN).
  • BGH, 21.04.2016 - StB 5/16

    Fortdauernder Vollzug der Untersuchungshaft während der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 05.10.2022 - StB 41/22
    Die 48 Sitzungstage umfassende Hauptverhandlung hat zwar etwas über ein Jahr beansprucht, so dass sich insgesamt ein Schnitt von knapp unter einem Sitzungstag pro Woche errechnet (zu diesem Erfordernis s. etwa BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2013 - 2 BvR 2098/12, StV 2013, 640 Rn. 39 ff.; BGH, Beschluss vom 21. April 2016 - StB 5/16, NStZ-RR 2016, 217 f.; jeweils mwN).
  • BGH, 17.07.2019 - StB 18/19

    Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts der

    Auszug aus BGH, 05.10.2022 - StB 41/22
    Zum einen haben jedoch Ferienzeiten bei der Berechnung der durchschnittlichen wöchentlichen Verhandlungstage außer Betracht zu bleiben (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2018 - StB 45/18, juris Rn. 11 mwN), zum anderen hat der Staatsschutzsenat das Verfahren mittels eines umfangreichen Selbstleseverfahrens gefördert (zur beschleunigenden Wirkung des Selbstleseverfahrens s. BVerfG, Beschluss vom 17. Juli 2006 - 2 BvR 1190/06, juris Rn. 6; BGH, Beschluss vom 17. Juli 2019 - StB 18/19, juris Rn. 12).
  • BGH, 20.04.2022 - StB 15/22

    Fortdauer langjähriger Untersuchungshaft: Verhältnismäßigkeit nach noch nicht

    Auszug aus BGH, 05.10.2022 - StB 41/22
    Im Übrigen besteht kein Rechtssatz, dass die Untersuchungshaft nicht bis zur Höhe der verhängten Freiheitsstrafe vollzogen werden darf, wenn dies notwendig ist, um die noch nicht rechtskräftige Ahndung der Tat und die Vollstreckung der Strafe zu sichern (BGH, Beschluss vom 20. April 2022 - StB 15/22, juris Rn. 25 mwN).
  • BVerfG, 17.07.2006 - 2 BvR 1190/06

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Freiheit der Person; Umfangsverfahren;

    Auszug aus BGH, 05.10.2022 - StB 41/22
    Zum einen haben jedoch Ferienzeiten bei der Berechnung der durchschnittlichen wöchentlichen Verhandlungstage außer Betracht zu bleiben (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2018 - StB 45/18, juris Rn. 11 mwN), zum anderen hat der Staatsschutzsenat das Verfahren mittels eines umfangreichen Selbstleseverfahrens gefördert (zur beschleunigenden Wirkung des Selbstleseverfahrens s. BVerfG, Beschluss vom 17. Juli 2006 - 2 BvR 1190/06, juris Rn. 6; BGH, Beschluss vom 17. Juli 2019 - StB 18/19, juris Rn. 12).
  • BGH, 11.01.2018 - StB 33/17

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer ausländischen terroristischen

  • BGH, 05.10.2018 - StB 45/18

    Dringender Tatverdacht der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen

  • BGH, 22.10.2012 - StB 12/12

    Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland; Fortdauer der

  • BGH, 12.11.2020 - AK 34/20

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen eines dringenden

  • OLG Düsseldorf, 31.05.2022 - 6 StS 1/21
  • BGH, 24.01.2024 - StB 2/24

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland;

    Jedoch ist ein Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot nicht streng schematisch an der Terminierungsdichte festzumachen; ebenfalls entscheidend sind die konkreten Verfahrensabläufe in der Hauptverhandlung (st. Rspr.; EGMR, Urteil vom 29. Juli 2004 - 49746/99, NJW 2005, 3125 Rn. 51; BVerfG, Beschlüsse vom 29. Dezember 2005 - 2 BvR 2057/05, BVerfGK 7, 140, 161 f.; vom 17. Januar 2013 - 2 BvR 2098/12, StV 2013, 640 Rn. 39 ff.; BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2018 - StB 45/18, juris Rn. 11; vom 18. Dezember 2019 - StB 29/19, juris Rn. 22; vom 23. Januar 2020 - StB 1/20, juris Rn. 16 ff.; vom 26. Mai 2020 - StB 15/20, juris Rn. 23; vom 5. Oktober 2022 - StB 41/22, juris Rn. 22; vom 9. Februar 2023 - StB 4/23, juris Rn. 21; KK-StPO/Gericke, 9. Aufl., § 121 Rn. 20 mwN).

    Dies hat bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Haftfortdauer Berücksichtigung zu finden, ohne dass hierzu eine Bewertung des Verhaltens als nicht sachdienlich erforderlich wäre (BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2022 - StB 41/22, juris Rn. 22 mwN).

  • BGH, 28.06.2023 - 3 StR 424/22

    Verurteilung von drei Angeklagten wegen Mitgliedschaft in der "Goyim Partei"

    So sind etwa bei anderen, insbesondere ausländischen terroristischen Vereinigungen das Anwerben und die Eingliederung von Neumitgliedern allein über das Internet inzwischen nicht unüblich (s. etwa zum "Islamischen Staat" die Sachverhalte in BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2022 - StB 41/22, juris; vom 9. Februar 2023 - AK 1/23, juris; vom 5. April 2023 - AK 11/23 u.a., juris).
  • BGH, 19.10.2023 - StB 63/23

    Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (hier: Vereinigung

    Dieser Umstand steht der Annahme von Fluchtgefahr indes nicht entgegen, auch wenn bei der Beurteilung der Dauer der noch zu vollstreckenden Sanktion als ein Fluchtanreiz setzender Faktor nicht auf die Höhe der mit dem Urteil verhängten Strafe, sondern auf die "Nettostraferwartung" unter prognostischer Berücksichtigung einer etwaigen Strafrestaussetzung zur Bewährung abzustellen ist (vgl. insofern BGH, Beschlüsse vom 20. Juli 2023 - StB 43/23, juris Rn. 7; vom 3. Mai 2023 - StB 26/23, juris Rn. 13; vom 9. Februar 2023 - StB 4/23, juris Rn. 13; vom 5. Oktober 2022 - StB 41/22, juris Rn. 14; vom 30. Mai 2018 - StB 12/18, NStZ-RR 2018, 255).
  • BGH, 19.10.2023 - StB 64/23
    Dieser Umstand steht der Annahme von Fluchtgefahr indes nicht entgegen, auch wenn bei der Beurteilung der Dauer der noch zu vollstreckenden Sanktion als ein Fluchtanreiz setzender Faktor nicht auf die Höhe der mit dem Urteil verhängten Strafe, sondern auf die "Nettostraferwartung" unter prognostischer Berücksichtigung einer etwaigen Strafrestaussetzung zur Bewährung abzustellen ist (vgl. insofern BGH, Beschlüsse vom 20. Juli 2023 - StB 43/23, juris Rn. 7; vom 3. Mai 2023 - StB 26/23, juris Rn. 13; vom 9. Februar 2023 - StB 4/23, juris Rn. 13; vom 5. Oktober 2022 - StB 41/22, juris Rn. 14; vom 30. Mai 2018 - StB 12/18, NStZ-RR 2018, 255).
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